Per 1. Januar 2014 trat eine überarbeitete Eidgenössische Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft. Die Verordnung enthält eine Reihe neuer bzw. geänderter Bestimmungen bezüglich der Haltung von Amphibien und Reptilien. Sie kann im Internet als PDF unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/201405010000/455.1.pdf
Aufgrund der Bemühungen der DGHT und anderer Verbände konnten im Rahmen der Vernehmlassung eine Reihe von Fehler in der TSchV bereinigt werden. Trotzdem enthält der Verordnungstext weiterhin fachliche Fehler und aus Sicht einer artgerechten Reptilien- und Amphibienhaltung problematische Bestimmungen.
Bei Problemen im Vollzug der neuen TSchV möchte ich die betroffenen Tierhalter bitten, mich davon in Kenntnis zu setzen. Dies schafft die Möglichkeit, konkrete Beispiele in die Verhandlungen mit den zuständigen Behörden einzubringen. Wenn gewünscht, werde ich mich auch um eine Vermittlung bemühen. Ich hoffe, dass es gelingen wird, weitere Fehler in der TSchV im Rahmen der nächsten Revision bereinigen zu können.
Beat Akeret
Kontakt
Dr. sc. nat. Beat Akeret
Leiter DGHT-Landesgruppe Schweiz
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